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Logout - Polizei raus aus
Insta, Tiktok und Co!

„Mit lustigen Videos: Polizei Sachsen-Anhalt erreicht Millionen auf TikTok“ titelt im Oktober der MDR. Zahlreiche Accounts von Bundes- und Landespolizeien tummeln sich schon seit Jahren nicht nur bei Facebook und X (vormals Twitter), sondern auch längst bei Instagram, YouTube oder Tiktok. Neben Einblicken in den Alltag der Polizisten und Polizistinnen, witzig gemeinten Fotos oder Tanzvideos finden sich besonders bei X zahlreiche Tweets, die aus dem direkten Einsatzgeschehen der Polizei berichten. Wie viele Accounts die unterschiedlichen Polizeiinspektionen mittlerweile betreiben, ist nicht erfasst. Laut Tagesspiegel waren es im August 2021 allein über 200 Twitter-Konten.

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Was lustig daherkommt,
finden wir gar nicht so lustig.

Wir sind eine Kampagne bestehend aus einem Zusammenschluss verschiedener Akteure. Entstanden sind wir initiativ aus dem Dachverband der Fanhilfen. Mehr Informationen zum Dachverband findest zu hier. Mit unserer Kampagne möchten wir erreichen, dass die Social Media Accounts der Polizei wieder verschwinden – logout.

Warum wir
das wollen?

Auf den Social-Media-Kanälen der Polizeien geht Schnelligkeit vor Überprüfung der Fakten und politischer Korrektheit. Fußballfans und viele andere Menschen, die im Fokus der Polizei stehen, leiden zunehmend unter der oftmals verzerrten Darstellung der Beamten in den Medienabteilungen der Polizei, werden falsch dargestellt und führen für sich alleine einen Kampf gegen Windmühlen (Stichwort: Counterspeech).

In einer Vielzahl von Fällen überschreiten die Polizeibehörden regelmäßig die Grenzen der Sachlichkeit, Richtigkeit und Neutralität – und dass, obwohl Behörden zur Neutralität verpflichtet sind. Die Darstellungen der professionellen Öffentlichkeitsarbeiter in den Medienabteilungen der Polizei werden von vielen Redaktionen und Medien sehr hoch angesehen. Der Griff zum Telefon, die Überprüfung von Pressemitteilungen oder Tweet der Polizei findet in den Redaktionen immer seltener statt. Oftmals werden Deutungen der Polizei, bspw. über Einsätze im Stadion, unhinterfragt übernommen und damit zur gedruckten Wirklichkeit. Dabei sollte die öffentliche Meinungsbildung in einer Demokratie der Presse und zivilgesellschaftlichen Akteuren vorbehalten sein und nicht Aufgabe der Polizei sein.

Fast sechs Jahre mussten beispielsweise Fußballfans aus Magdeburg auf das Urteil eines unrechtmäßigen Tweets der Polizei Duisburg gewartet, der Fußballfans als potentielle Störer dargestellt und damit kriminalisiert hatte. Diese Art der Grundrechtseingriffe durch die Polizei bleiben auf Grund der Masse und Gewöhnung mittlerweile viel zu oft unbemerkt und unwidersprochen. Der Polizei kommt damit derzeit eine einmalige Deutungshoheit zu, um ihr Handeln zu rechtfertigen. Bilder von Polizeigewalt oder martialischem Auftreten gegenüber friedlichen Fußballfans finden sich auf den Social-Media-Kanälen der Polizei überhaupt nicht. Die Polizei will sich als bürgernah und ansprechbar darstellen. Wenn aber Fotos von Versammlungen und Fußballfans durch die Polizei an Medien weitergegeben werden, die die Persönlichkeitsrechte von Menschen verletzen, weil sie bspw. auf Fotos unverpixelt dargestellt sind, dann ist dieses staatliche Informationshandeln rechtswidrig.

Es lassen sich schon jetzt zahlreiche problematische Beispielfälle aufzählen, in denen Polizei Social Media nutzte, um Fehlinformationen zu verbreiten. Wir werden dies zukünftig hier kritischen begleiten.

Was fordern wir konkret?

Es braucht klare Regeln und Zurückhaltung für die Polizei auf Social Media!

In den Medienabteilungen der Polizei muss die Sicherung der Grundrechte zukünftig oberste Rolle spielen. Denn diese Grundrechte wiegen im Digitalen nicht weniger als in der analogen Welt. Dabei geht eine Überprüfung der Fakten vor Schnelligkeit. Bundes- und Landespolizeien müssen klare Regeln für ihre Medienabteilungen auflegen, die aussagen, dass Versammlungen und Fußballfans in Stadien nicht per se als Gefahr für die öffentliche Sicherheit dargestellt werden dürfen.

Welche Ziele verfolgen wir?

Welche Kernpunkte vertreten wir?

1.

Die Polizei ist keine neutrale Instanz und taugt daher nicht als unabhängige Berichterstatterin ihrer eigenen Einsätze.

Die Polizei ist (oftmals) selbst ein Akteur und verfolgt stets auch eigene Interessen und sei es lediglich das eigene Handeln möglichst positiv darzustellen. Je mehr Presse- und Informationsarbeit sie betreibt, umso mehr wird Sie sich hierdurch in ihrem eigenen Sinne meinungsbildend betätigen. Die Berichterstattung, insbesondere die kritische Einordnung von Ereignissen unter Beteiligung der Polizei (häufig bei Demonstrationen oder Fußballspielen), ist in einer Demokratie jedoch ureigenste Aufgabe der Presse und nicht der Polizei selbst, die hier nicht neutral sein kann. 

2.

Die Polizei muss eine auf das Notwendigste beschränkte Öffentlichkeitsarbeit im Sinne der BürgerInnen betreiben.

Natürlich sind Medien und BürgerInnen manchmal auf Informationen durch die Polizei angewiesen. Dabei giltjedoch Faktensicherheit vor Schnelligkeit. Fake News und Grundrechtseinschränkungen müssen zwingend verhindert werden. Ein erster Schritt ist, die Live-Berichterstattung von laufenden Einsätzen einzustellen und wenn dies in Ausnahmefällen doch notwendig erscheint, lediglich gesicherte Informationen möglichst ohne Wertungen weiterzugeben, weil hier Faktenchecks auf Grund der Unübersichtlichkeit in Kürze kaum möglich sind. Insbesondere Berichterstattung auf Social Media birgt die Gefahr in sich, dass diese Grundsätze verletzt werden. 

3.

Die Medienarbeit der Polizei darf sich nicht weiter verselbstständigen.

Die Gesetzgebung hängt dem Tempo, in dem die Polizei ihre Öffentlichkeitsarbeit und Kanäle ausbaut, hinterher. Das geht zulasten des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte. Es muss ein gesetzlicher Rahmen für die Öffentlichkeitsarbeit dieser Behörde festgestellt werden.

4.

Eine Beeinflussung der Presse durch polizeiliche Informationspolitik darf nicht stattfinden, aber auch die Presse ist in die Verantwortung zu nehmen und hat Polizeimeldungen kritisch zu hinterfragen.

Polizeiliche Informationspolitik darf nicht dazu führen, dass der öffentliche Diskurs durch diese einseitig bestimmt wird, weil die Polizei Definitionsmacht über bestimmte Ereignisse hat. Aber auch die Medien sind hierbei in die Verantwortung zu nehmen: viel zu oft werden Polizeimeldungen 1zu1 übernommen, anstatt dass diese kritisch überprüft werden. Die Polizei wird fälschlicherweise als neutrale Quelle wahrgenommen.

5.

Der Aufbau von Kriminalitätsbildern muss verhindert werden.

Einseitige Berichterstattung, Fakenews bzw. verzerrte Darstellungen; Falschdarstellung von Feinbildern wie „bürgerkriegsähnliche Zustände“ beim Fußball werden genutzt, um Polizeirechte auszubauen.

LOGOUT - 

POLIZEI RAUS AUS INSTA, TIKTOK UND cO!

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